E-Rechnung in der Bundesverwaltung
Im elektronischen Rechnungsaustausch mit der Bundesverwaltung ist jede Rechnung, welche in einem strukturierten elektronischen Format (strukturierter Datensatz) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht, eine elektronische Rechnung (E-Rechnung). Reine PDF-Dokumente ohne strukturierte Daten oder eingescannte Papierrechnungen sind keine E‑Rechnungen.